Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:
Neu ab November 2023:
Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss erweitern sich die Möglichkeiten zur Einwanderung nach Deutschland, insbesondere durch die Blaue Karte EU. Dies umfasst eine Absenkung der Gehaltsgrenzen, eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, eine Erweiterung der Berufsliste sowie die Vereinfachung des Familiennachzugs. Darüber hinaus haben IT-Spezialisten die Möglichkeit, die Blaue Karte EU ohne Hochschulabschluss zu erhalten, sofern sie über entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung haben künftig Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Des Weiteren dürfen Fachkräfte mit qualifiziertem Berufsabschluss oder Hochschulabschluss qualifizierte Tätigkeiten im nicht reglementierten Bereich ausüben. Hierbei ist keine direkte Verbindung zwischen Ausbildung und Beschäftigung erforderlich. Zusätzlich wird die Beschäftigung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern erleichtert.
Neu ab März 2024:
Es wird die Möglichkeit geschaffen, zur beruflichen Anerkennung nach Deutschland einzureisen und bis zu drei Jahre zu bleiben, wenn Sie an Anpassungsqualifizierungen oder Ausgleichsmaßnahmen teilnehmen. Währenddessen können Sie auch einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche nachgehen.
Mit der neuen Anerkennungspartnerschaft können Sie vor der Einreise das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen. Sie verpflichten sich, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben. Der Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr möglich und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Darüber hinaus kann eine Einreise von bis zu sechs Monaten erfolgen, wenn die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt.
Neu ab Juni 2024:
Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, mit einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Hierbei kann die Anerkennung der Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Fachkräfte mit voller Anerkennung erhalten die Chancenkarte ohne weitere Voraussetzungen. Alle anderen müssen einen qualifizierten, im Ausbildungsstaat anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss nachweisen. Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer möglich. Sprachkenntnisse (Deutsch auf Niveau A1 GER oder Englisch auf Niveau B2 GER) und mindestens 6 Punkte gemäß einem Punktesystem sind erforderlich.
Weitere Änderungen betreffen den Arbeitsmarktzugang von Pflegehilfskräften, die Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte, Erleichterungen beim Familiennachzug sowie die Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden.
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