Chancenkarte

Deutschland erleichtert die Arbeitsmigration für Personen aus Nicht-EU-Ländern mit dem speziellen "Chancenkarte" System. Details und Vorteile hier.

Die Ampel-Koalition plant, neben den bestehenden Möglichkeiten der Arbeitsmarkt-Einwanderung ein Einwanderungssystem namens "Chancenkarte" für Personen aus Nicht-EU-Ländern einzuführen, um zu Arbeitszwecken zu migrieren. Während dieser Zeit muss die Person ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können. Eine Verordnung kann eine Quote für eine bestimmte Anzahl von Chancenkarten festlegen.

Die Chancenkarte ist zunächst für ein Jahr gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Person einen Arbeitsvertrag oder ein qualifiziertes Jobangebot hat. Diejenigen, die ein anerkanntes Diplom in Deutschland besitzen, erfüllen sofort die Voraussetzungen für eine Chancenkarte. Ebenso können Personen mit einer zweijährigen beruflichen Ausbildung oder einem anerkannten Universitätsdiplom in ihrem Heimatland sich ebenfalls für eine Chancenkarte bewerben. Bewerber müssen grundlegende Deutschkenntnisse (A1) nachweisen und gemäß einem spezifischen System sechs Punkte sammeln. Diese Punkte werden aufgrund von Sprachkenntnissen, beruflicher Erfahrung, Alter und "Verbindung zu Deutschland" vergeben:

  • Ein ausländisches Berufsdiplom, das nach deutschen Standards anerkannt wird, auch wenn eine zusätzliche Qualifikation erforderlich ist, erhält vier Punkte.

  • Diejenigen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung oder "guten Deutschkenntnissen" erhalten drei Punkte.

  • Für "ausreichende Deutschkenntnisse" auf dem Niveau B1, zwei Jahre Berufserfahrung und Personen unter 35 Jahren werden zwei Punkte vergeben.

  • "Ausreichende Deutschkenntnisse", vorheriger Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate in den letzten fünf Jahren),
    Alter zwischen 35 und 40 Jahren,
    Englischkenntnisse auf dem Niveau C1,
    Eignung für Engpassberufe (Berufe mit qualifiziertem Arbeitskräftemangel) und
    Erfüllung der Chancenkarte-Kriterien durch den Ehepartner werden mit einem Punkt belohnt.


Bitte beachten Sie, dass das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist und selbst wenn es in Kraft tritt, betonen wir, dass es für unsere Kandidaten keine signifikanten Veränderungen geben wird.


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